Satzung
§1
NAME
Der Verein führt den Namen «Association des Camerounais de Düsseldorf» (A.C.D) und hat seinen Sitz in Düsseldorf. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und wird dann den Zusatz "e.V." tragen.
§2
ZWECK DES VEREINS
Der Verein beabsichtigt:
- Die Festigung brüderlicher und freundlicher Beziehung sowie den Aufbau eines nahrhaften Zusammenhalts zwischen den Mitgliedern.
- Die Förderung des Meinungsaustausches innerhalb und außerhalb des Vereins um Auswege zu finden bei gemeinsamen Problemen.
- Eine schonende Integration aller Kameruner in Düsseldorf durch die Beherrschung der deutschen Sprache und interkulturellen Austausch.
- Die geistige, körperliche sowie interkulturelle Entfaltung aller in Düsseldorf lebenden Kameruner durch die Förderung kamerunischer Kultur, unterschiedlicher Sportarten sowie Meinungs- und Erfahrungsaustausch mit anderen Vereinen und Institutionen.
- Beitrag zur Verbreitung der kamerunischen Kultur und deren Durchsetzung.
- Die Förderung interkultureller Besinnung über aller Gebieten der Kultur und Völkerverständigung sowie eine bessere Einbeziehung kamerunischer Frauen in das kamerunische Leben in Düsseldorf.
- Eine enge Zusammenarbeit zwischen A.C.D und sämtlicher Ämter in Kamerun um einen reibungsfreie und schonenden Rückkehr von kamerunischen Hochschulabsolventen zu gewährleisten.
- Die Förderung der Erziehung, der Berufsbildung und der Studentenhilfe sowie eine Solidarität füreinander während des Studiums; Trauerfälle; Berufseinstieg und Unfälle.
§3
Der kamerunische Verein Düsseldorf ist politisch, ideologisch und religiös ungebunden.
- Der Verein ist selbstlos tätig, und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Alle Mittel des Vereins also Spende und Beiträge dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.
- Vorstandsmitglieder kandidieren auf freiwilliger Basis. Sie erhalten für ihre Tätigkeit keinen Entgelt und werden aufgrund eines vorgelesenen Programms gewählt.
§4
Das Geschäftsjahr beginnt am 01.01. eines Jahres und endet am 31.12. des gleichen Jahres.
§5
Mitglieder sind alle Kameruner, die im Raum Düsseldorf und Umgebung ansässig sind. Aber auch anderen Personen, die ihren Beitrag zur Verwirklichung unserer Vereinssatzung leisten möchten. Allerdings ist das Eintrittsgesuch an den Vorstand zu richten, der hierüber innerhalb von einem Monat beschließt.
§6
Ordentliches Mitglied ist jeder, der der Bestimmung in §5 nachkommt und sein Pflicht zur Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrags erfüllt.
§7
Ehrenmitglieder sind Leute, die sich wegen ihrer Unbescholtenheit und moralischer Gesinnung empfohlen haben und ihre Leistung zur Erfüllung unserer Vorhaben bringen.
Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes ernannt. Sie sind nicht unbedingt von der Leistung des Mitgliedsbeitrags befreit.
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